Kategorien
Kat. A1 |
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kw/PS. |
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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0. 16 kW/PS. |
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Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis |
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesammtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr 750 kg mitgeführt werden. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kat.B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergweicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kat.B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kat.B fallen. |
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Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Kleinmotorräder, mit einer |
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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrk-urs teilgenommen hat, darf auch landw. Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen. Im Führerausweis wird der Code G40 eingetragen. |
Kat. M |
Motorfahrräder. (Mofa) |
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Für die Kategorien C und D, sowie deren Unterkategorien, verweisen wir gerne auf die Homepage der Fahrschule Stadelmann in Malters, Schötz und |
| Mindestalter | 18 Jahre | 16 Jahre bis 50 ccm |
| Nothelferkurs | Ja | Siehe unter Nothelferkurs |
| Teorieprüfung | Ja | Siehe unter Theorie |
| Gültigkeit LFA | 4 Monate |
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| Verlängerung LFA | 12 Monate | Nach absolviertem Grundkurs in den ersten 4 Monaten |
| Grundkurs | Ja | 2 mal 4 Stunden |
| Verkehrskunde | Ja | 4 mal 2 Stunden |
| Fahrberechtigung für | A1, F, G, M | |
| Begleitperson | Nein |
Keine Begleitperson erforderlich Mitfahrer müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein. |
| Mindestalter | 18 Jahre | 16 Jahre bis 50 ccm |
| Nothelferkurs | Ja | Siehe unter Nothelferkurs |
| Teorieprüfung | Ja | Siehe unter Theorie |
| Gültigkeit LFA | 4 Monate |
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| Verlängerung LFA | 12 Monate | Nach absolviertem Grundkurs in den ersten 4 Monaten |
| Grundkurs | Ja |
Inhaber von Kat.A1: 6 Stunden andere Bewerber: 12 Stunden |
| Verkehrskunde | Ja | 4 mal 2 Stunden |
| Fahrberechtigung für |
A-, A1, B1, F, G, M |
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| Begleitperson | Nein |
Keine Begleitperson erforderlich Mitfahrer müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein. |
| Mindestalter | 25 Jahre | oder 2 Jahre Fahrpraxis mit A- |
| Nothelferkurs | Ja | Siehe unter Nothelferkurs |
| Teorieprüfung | Ja | Siehe unter Theorie |
| Gültigkeit LFA | 4 Monate |
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| Verlängerung LFA | 12 Monate | Nach absolviertem Grundkurs in den ersten 4 Monaten |
| Grundkurs | Ja |
Inhaber von Kat.A1: 6 Stunden andere Bewerber: 12 Stunden |
| Verkehrskunde | Ja | 4 mal 2 Stunden |
| Fahrberechtigung für |
A, A1, B1, F, G, M |
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| Begleitperson | Nein |
Keine Begleitperson erforderlich Mitfahrer müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein. |
| Mindestalter | 18 Jahre | |
| Nothelferkurs | Ja | Siehe unter Nothelferkurs |
| Teorieprüfung | Ja | Siehe unter Theorie |
| Gültigkeit LFA | 24 Monate |
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| Verlängerung LFA | Nein | Nach absolviertem Grundkurs in den ersten 4 Monaten. |
| Grundkurs | -- |
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| Verkehrskunde | Ja | 4 mal 2 Stunden |
| Fahrberechtigung für |
B, B1, F, G, M |
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| Begleitperson | Ja |
Lehrnfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unter-nommen werden,der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mind. 3 Jahren den entsprechenden |